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   VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104   

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VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104 (https://dejure.org/2013,3057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2013 - 12 CE 12.2104 (https://dejure.org/2013,3057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 12 CE 12.2104 (https://dejure.org/2013,3057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Jugendhilfe - Hilfe für jungen Volljährigen, der an Asperger-Autismus leidet - Schulbegleiter für Berufsschulbesuch als Maßnahme der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 10 ZE 01.320

    Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung; Antrag auf Befristung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Denn ungeachtet von dessen Gegenstand und Reichweite im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2001 - 10 ZE 01.320 - BayVBl. 2001, 533; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.11.2011 - 9 S 2217/11 - VBlBW 2012, 147 f.) trägt die Antragsgegnerin nicht einmal ansatzweise vor, welche tatsächlichen Ermittlungen das Verwaltungsgericht ihrer Ansicht nach konkret hätte tätigen sollen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gezeitigt hätten und worauf und wieweit sich diese auf das Entscheidungsergebnis ausgewirkt hätten.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2011 - 9 S 2217/11

    Sachaufklärung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Denn ungeachtet von dessen Gegenstand und Reichweite im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2001 - 10 ZE 01.320 - BayVBl. 2001, 533; VGH Baden-Württemberg, B.v. 2.11.2011 - 9 S 2217/11 - VBlBW 2012, 147 f.) trägt die Antragsgegnerin nicht einmal ansatzweise vor, welche tatsächlichen Ermittlungen das Verwaltungsgericht ihrer Ansicht nach konkret hätte tätigen sollen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gezeitigt hätten und worauf und wieweit sich diese auf das Entscheidungsergebnis ausgewirkt hätten.
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 12 CE 07.2800
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Nur ergänzend ist in diesem Zusammenhang auch auf das Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers aus § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII hinzuweisen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 18.12.2007 - 12 CE 07.2800, 2801 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Insoweit ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur anerkannt, dass die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG den Erlass einer einstweiligen Anordnung unter - teilweiser - Vorwegnahme der Hauptsache dann gebieten kann, wenn dem Antragsteller durch den Verweis auf die Entscheidung in der Hauptsache gravierende, unzumutbare Nachteile entstünden und die beantragte Maßnahme rückwirkend nicht mehr realisiert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Trifft ein Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1a SGB VIII gezogenen Rahmens Aussagen zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, darf das Jugendamt diese nicht ignorieren, sondern muss es sie verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente, unter Umständen auch ein neues Sachverständigengutachten, entgegensetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.1.2012 - 12 B 1582/11 - juris, Rn. 5 ff.; Niedersächsisches OVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731

    Zur Notwendigkeit der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des §

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahme ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamts kein Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - BayVBl 2010, 412 f., B.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846; Wiesner, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 25a; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2012, § 35a Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 12 B 04.1261

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimunterbringung, Geeignetheit der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahme ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamts kein Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2009 - 12 CE 08.2731 - BayVBl 2010, 412 f., B.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846; Wiesner, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 25a; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2012, § 35a Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - 12 B 1582/11

    Gewährung vorläufiger Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104
    Trifft ein Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1a SGB VIII gezogenen Rahmens Aussagen zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, darf das Jugendamt diese nicht ignorieren, sondern muss es sie verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente, unter Umständen auch ein neues Sachverständigengutachten, entgegensetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.1.2012 - 12 B 1582/11 - juris, Rn. 5 ff.; Niedersächsisches OVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 12 CE 09.686

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts

  • VGH Bayern, 13.06.2001 - 12 CE 00.3602
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2017 - 10 ME 4/17

    Wildtierverbot für Zirkusveranstaltungen auf kommunalen Flächen ist unzulässig

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde ergibt sich auch nicht im Hinblick auf einen möglichen Schadensersatzanspruch nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 945 ZPO, wie die Antragsgegnerin unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris, Rn. 34) geltend macht.
  • VG Würzburg, 10.12.2020 - W 3 E 20.1819

    Keine vorläufige Kostenübernahme für eine Elternassistenz bei Inanspruchnahme des

    Das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - BeckRS 2016, 44855 Rn. 4; B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 38; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 14; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66a).
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 3 S 14.643

    Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts; wesentliche Änderung der Verhältnisse;

    Demgegenüber obliegt die Feststellung des Vorliegens einer (drohenden) Teilhabebeeinträchtigung wie auch die Festlegung der geeigneten Hilfemaßnahmen, um der Teilhabebeeinträchtigung zu begegnen, dem Jugendamt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - KommunalPraxis BY 2013, 192).

    Unter dessen Federführung haben ärztliche und sozialpädagogische Fachkräfte nachvollziehbare und gerichtlich überprüfbare Aussagen insbesondere auch darüber zu treffen, welche Lebensbereiche und welches soziale Umfeld von der Teilhabebeeinträchtigung betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 a.a.O.).

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1; U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - KommunalPraxis BY 2013, 192; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris).

    Soweit der Antragsgegner darauf verweist, dass die Unterrichtszeiten vor und nach der Schulbegleitung von der Schule, die ihren Teil leisten müsse, abgedeckt werden, ist festzuhalten, dass bei Teilhabebeeinträchtigungen im Bereich "Schule" zwar ein grundsätzlicher Vorrang schulischer Fördermaßnahmen besteht, die ein Eingreifen der Jugendhilfe, sofern sie zur Bewältigung der Beeinträchtigung ausreichen, entbehrlich machen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - KommunalPraxis BY 2013, 192).

    Soweit die Eltern Rückschritte des Antragstellers befürchten ist festzuhalten, dass bei einer Änderung des individuellen Bedarfs des Antragstellers eine erneute Entscheidung bzw. Anpassung der Hilfegewährung notwendig und geboten sein kann; wobei das Jugendamt Aussagen, die ein Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1a SGB VIII gezogenen Rahmens zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung trifft, nicht ignorieren darf, sondern verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente entgegensetzen muss (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - KommunalPraxis BY 2013, 192).

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064

    Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule durch Jugendhilfeträger

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats umfassen Leistungen der Eingliederungshilfe auch Hilfen zu einer angemessen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, ohne dass insoweit eine Altersgrenze bestünde (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [4 f.] Rn. 17; Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51).

    Ausnahmen von diesem durch das Verhältnis der Spezialität geprägten Grundsatz sind nur für den Fall in Betracht zu ziehen, dass auch unter Einsatz unterstützender Maßnahmen keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Menschen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, weil diesem der Besuch einer öffentlichen Schule aus objektiven oder aus schwerwiegenden subjektiven (persönlichen) Gründen unmöglich bzw. unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39; Beschluss v. 17.2.2015 - 5 B 61/14 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Urteil v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris, Rn. 100).

    Vielmehr kommt der in § 10 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck kommende Vorrang der Förderung im öffentlichen Schulsystem nur dann zum Tragen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht, d. h. rechtzeitig realisierbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

    In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht und ihm folgend der erkennende Senat einen gegenüber der Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1 [12 f.] Rn. 39 a.E.; BayVGH, Beschluss v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 31; Beschluss v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris, Rn. 51; siehe auch OVG NRW, Beschluss v. 12.3.2015 - 12 B 136/15 - juris, Rn. 20).

  • VG München, 18.02.2020 - M 18 E 19.5506

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung

    Sofern der Antragsgegner vorbringt, eine Schulbegleitung könne letzten Endes zu Isolation und Ausgrenzung des Antragstellers führen, ist anzufügen, dass dem Antragsteller aufgrund seiner seelischen Behinderung und der damit verbundenen sozialen Auffälligkeiten ohnehin eine Sonderstellung zukommt, der gerade im Wege des Einsatzes eines Schulbegleiters begegnet werden soll (so zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 50).
  • VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684

    Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe

    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamtes kein Beurteilungsspielraum (BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Sofern der Antragsgegner vorbringt, eine Schulbegleitung könne letzten Endes zur Zuschreibung einer Außenseiterrolle führen, ist anzufügen, dass dem Antragsteller aufgrund seiner seelischen Behinderung und der damit verbundenen sozialen Auffälligkeiten ohnehin eine Sonderstellung zukommt, der gerade im Wege des Einsatzes eines Schulbegleiters begegnet werden soll (so zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 2 LB 18/11

    Anspruch eines seine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Förderschule durch einen

    Daher stellen die streitgegenständlichen allgemeinen Beschulungskosten von Kindern und Jugendlichen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nur dann eine Hilfemaßnahme nach dem Sozial- oder Jugendhilferecht dar, wenn entweder eine vorhandene öffentliche Förderschule oder - wie hier - eine an ihre Stelle getretene private anerkannte Ersatzschule aufgrund besonderer individueller hilfebedingter Umstände nicht besucht werden kann (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris Langtext Rdnr. 29 ff., insb. Rdnr. 31, 43 f.; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 25.1.2012 - 7 K 115/11l.F -, juris Langtext Rdnr. 34; VG München, Beschl. v. 19.9.2012 - M 18 E 12.3845 -, juris Langtext Rdnr. 24) oder individuelle Hilfeleistungen etwa durch einen Integrationshelfer (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 6.10.2007 - BVerwG 5 C 35.06 -, BVerwGE 130, 1 = NVwZ 2008, 578; Beschl. v. 2.9.2003 - BVerwG 5 B 259.02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.5.2012 - 12 B 438/12 -, juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.02.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris) oder etwa in Form einer heilpädagogischen Reittherapie (s. BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - BVerwG 5 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 188) im Raum stehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 12 B 870/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer ABA-Therapie

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 12 A 659/14 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 12 CE 12.2104 -, juris, m. w. N.
  • VG Würzburg, 17.02.2020 - W 3 E 19.1570

    Übernahme von Kosten für eine Fernschule als Hilfe für junge Volljährige

    Das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - BeckRS 2016, 44855 Rn. 4; B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 38; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 14; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66a).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 14 ME 124/23

    Eingliederungshilfe; Einzelbeförderung zur Schule; Eingliederungshilfe gem. § 35a

    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahme ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamts kein Beurteilungsspielraum (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2014 - 12 A 659/14 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 659/14

    Anspruch eines Volljährigen auf Leistung von Eingliederungshilfe in Form einer

  • VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666

    Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)

  • VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint);

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 14 ME 243/22

    Eingliederungshilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - L 14 AL 61/23

    Leistungen zur Teilhabe in Form der Übernahme der Kosten für

  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 3 K 15.690

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; seelische Behinderung;

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2023 - 12 B 1191/23
  • VG Köln, 23.03.2021 - 26 L 402/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2015 - 12 B 968/15

    Darlegung des Vorliegens einer auf seelischen Störungen beruhenden (drohenden)

  • VG Würzburg, 21.11.2018 - W 3 E 18.1262

    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Umgangsbegleiters

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2015 - 9 S 1418/15

    Rechtsschutzinteresse an einer Beschwerde bei Untersagung für einen schon bei der

  • VG Würzburg, 16.08.2021 - W 3 E 21.985

    Einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe,

  • VG Würzburg, 12.08.2022 - W 3 E 22.1238

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 10 B 1254/13
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 14 PA 40/23

    Eingliederungshilfe; Web-Beschulung; Web-Individualschule; Eingliederungshilfe

  • VG München, 20.03.2013 - M 18 E 12.4704

    Eignung der Pflegeperson

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 12 A 566/15

    Gewährung von Eingliederungshilfe bei Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in

  • VG München, 26.06.2013 - M 18 K 12.4051

    Besuch einer Privatschule; Beurteilungsspielraum des Jugendamtes; Vorrang des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 12 B 1198/14

    Anspruch eines Schülers auf Eingliederungshilfe aufgrund einer seelischen Störung

  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 346/11

    Eingliederungshilfe, Dyskalkulie, Teilhabebeeinträchtigung

  • VG Würzburg, 03.09.2018 - W 3 E 18.1105

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung

  • VG Würzburg, 22.11.2023 - W 3 E 23.1366

    Kinder- und Jugendhilfe, Vorläufige Inobhutnahme, Einstweiliger Rechtsschutz,

  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 19.4217

    Selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme, Übernahme der Kosten für ein privates

  • VG Würzburg, 08.09.2021 - W 3 E 21.1051

    Einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe,

  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

  • VG München, 03.09.2018 - M 18 E 18.3901

    Eingliederungshilfe in Form des Besuchs einer heilpädagogischen Tagesstätte

  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 3 E 23.28

    Frage der Außerachtlassung von Grundbesitz aufgrund einer unbilligen Härte bei

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

  • VG München, 01.09.2016 - M 18 E 16.3474

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf einstweilige Anordnung zur Bereitstellung

  • VG München, 07.05.2014 - M 18 K 13.1700

    Kostenbeitrag; Einbeziehung der Verletztenrente in die Einkommensberechnung

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